Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 18.8.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

Aus dem Entwurf gehen insbesondere folgende Änderungen hervor:

  • Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen (§ 3b Absatz 2 Satz 1 EStG)
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.430 Euro (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG)
  • Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, einschließlich Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern etc. (§§ 32, 32a, 39b EStG)
  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2028 auf 272 Euro monatlich (§ 66 EStG und § 6 BKGG)
  • Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Satz 1 EStG)
  • Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sog. Mini-Jobs von 2 % auf 5 % (§ 40a Absatz 2 EStG)
  • Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren (§ 29 Absatz 1 Nummer 4 GewStG)

Quelle: BMF online, aufgerufen am 20.08.2026